Erwägungsgrund 6 32024D3225
Zweck der geplanten Rechtsakte des Ministerrates und des Regulierungsausschusses ist es, die Verwirklichung der Ziele des Vertrags zu erleichtern.
Zweck der geplanten Rechtsakte des Ministerrates und des Regulierungsausschusses ist es, die Verwirklichung der Ziele des Vertrags zu erleichtern.