Erwägungsgrund 4 32024D3246
Im Vergleich zu digitalen Fahrtenschreibern umfassen intelligente Fahrtenschreiber zusätzliche wesentliche Funktionen gemäß den Artikeln 8, 9 und 10 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014, die eine bessere Durchsetzung des Abkommens ermöglichen. Die Aufzeichnung des Fahrzeugstandorts ermöglicht eine bessere Durchsetzung des Artikels 4 des Abkommens und die Fähigkeit zur Früherkennung per Fernkommunikation eine bessere Durchsetzung des Artikels 5D Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii des Abkommens.