Erwägungsgrund 6 32024D3246
Durch die gemäß Artikel 5B Absatz 4 zulässige Verwendung detaillierterer Fahrtenschreiberaufzeichnungen, wie sie intelligente Fahrtenschreiber bieten, würde daher die Umsetzung des Abkommens erheblich verbessert werden.
Durch die gemäß Artikel 5B Absatz 4 zulässige Verwendung detaillierterer Fahrtenschreiberaufzeichnungen, wie sie intelligente Fahrtenschreiber bieten, würde daher die Umsetzung des Abkommens erheblich verbessert werden.