Erwägungsgrund 12 32024D0577
Was die Koordinierung mit den Partnern anbelangt, so bekräftigten die Staats- und Regierungschefs der G7 in ihrer Erklärung vom 6. Dezember 2023, dass entscheidende Fortschritte erforderlich sind, um außerordentliche Einnahmen privater Rechtsträger, die direkt aus Russlands immobilisierten staatlichen Vermögenswerten stammen, gemäß den geltenden vertraglichen Verpflichtungen und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften in die Unterstützung der Ukraine zu leiten.