Erwägungsgrund 5 32024D0577
In ihrer Resolution A/ES-11/L.7 vom 23. Februar 2023 forderte die Generalversammlung der Vereinten Nationen außerdem die an dem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien zur vollen Einhaltung ihrer Verpflichtung aus dem humanitären Völkerrecht auf und forderte die sofortige Einstellung der Angriffe auf die kritischen Infrastrukturen der Ukraine und aller vorsätzlichen Angriffe auf zivile Objekte, einschließlich Wohnhäusern, Schulen und Krankenhäusern.