Erwägungsgrund 24 32024D0577
In einem zweiten Schritt sollte der Rat entscheiden können, wie diese Nettogewinne im Einklang mit den geltenden vertraglichen Verpflichtungen sowie im Einklang mit dem Unionsrecht und dem Völkerrecht in Abstimmung mit den Partnern in die Unterstützung der Ukraine sowie in ihre Erholung und ihren Wiederaufbau geleitet werden sollten. In diesem Zusammenhang sollte der Rat auch den Betrag dieser Nettogewinne festlegen, die Zentralverwahrer vorläufig einbehalten können sollten, um ihre gesetzlichen Eigenkapital- und Risikomanagementanforderungen zu erfüllen sowie angesichts der Risiken und Kosten in Verbindung mit dem Halten von Vermögenswerten und Reserven der russischen Zentralbank. Zu diesem Zweck sollte der Hohe Vertreter zeitnah einen Vorschlag unterbreiten, um die Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Ukraine zu flankieren. Bei der Ausarbeitung dieses Vorschlags wird vom Hohen Vertreter erwartet, dass er die einschlägigen Interessenträger und insbesondere die Europäische Zentralbank konsultiert.