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Die gemeinsamen Kosten der EUNAVFOR ASPIDES werden gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 verwaltet.
Der als Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten von EUNAVFOR ASPIDES dienende Betrag beläuft sich auf 8 000 000 EUR. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 30 % an Mitteln für Verpflichtungen und 30 % an Mitteln für Zahlungen.
Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der EUNAVFOR ASPIDES dienende Betrag für den Zeitraum vom 19. Februar 2025 bis zum 28. Februar 2026 beläuft sich auf 17 400 000 EUR. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 20 % an Mitteln für Verpflichtungen und 20 % an Mitteln für Zahlungen.
Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der EUNAVFOR ASPIDES dienende Betrag für den Zeitraum vom 1. März 2026 bis zum 28. Februar 2027 beläuft sich auf 14 917 600 EUR. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 0 % an Mitteln für Verpflichtungen und 0 % an Mitteln für Zahlungen.
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