Art. 13 32020D0472
Die gemeinsamen Kosten der EU-Militäroperation werden gemäß dem Beschluss (GASP) 2015/528 verwaltet.
Für den Zeitraum bis zum 31. März 2021 beläuft sich der als Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten von EUNAVFOR MED IRINI dienende Betrag auf 9837800 EUR. Der in Artikel 25 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2015/528 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 30 % an Mitteln für Verpflichtungen und 30 % an Mitteln für Zahlungen.
Für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2023 beläuft sich der als Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten von EUNAVFOR MED IRINI dienende Betrag auf 16900000 EUR. Der in Artikel 46 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 10 % an Mitteln für Verpflichtungen und 10 % an Mitteln für Zahlungen.
Für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2025 beläuft sich der als Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten von EUNAVFOR MED IRINI dienende Betrag auf 16921000 EUR. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 10 % an Mitteln für Verpflichtungen und 5 % an Mitteln für Zahlungen.
Für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2027 beläuft sich der als Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten von EUNAVFOR MED IRINI dienende Betrag auf 16350000 EUR. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 10 % an Mitteln für Verpflichtungen und 5 % an Mitteln für Zahlungen.