Art. 15 32023D1599
Die gemeinsamen Kosten der militärischen Säule werden gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 verwaltet.
Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der militärischen Säule dienende Betrag für den Zeitraum von sechs Monaten nach Inkrafttreten des vorliegenden Beschlusses beläuft sich auf 179000 EUR. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 30 % für Mittelbindungen und 15 % für Zahlungen. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für jeden darauf folgenden Zeitraum wird vom Rat festgelegt.
Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der militärischen Säule dienende Betrag für den Zeitraum vom 11. Dezember 2023 bis zum 10. Dezember 2025 beläuft sich auf 787000 EUR. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 0 % für Mittelbindungen und 0 % für Zahlungen.
Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der militärischen Säule dienende Betrag für den Zeitraum vom 11. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2027 beläuft sich auf 10589000 EUR. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 0 % für Mittelbindungen und 0 % für Zahlungen.