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Um die Kontrolle durch das Direktorium als delegierendes Organ zu wahren, sollten die Beschlüsse der Mitglieder des Direktoriums, denen die Entscheidungsbefugnis übertragen worden ist, dem Direktorium jährlich gemeldet werden —
Zur Gewährleistung der kollegialen Verantwortlichkeit des Direktoriums sollte über sämtliche Entscheidungen, die von dem Direktoriumsmitglied, dem die…
Die Personen, denen die in Artikel 1 genannten Entscheidungsbefugnisse übertragen oder weiterübertragen wurden, unterrichten das Direktorium jährlich über die…
Die Mitglieder des Direktoriums, denen die Generaldirektion Rechtsdienste und die Generaldirektion Finanzmarktoperationen unterstehen, erstatten dem Direktorium…
Das Direktoriumsmitglied, an das die Direktion Banknoten berichtet, legt dem Direktorium einen Jahresbericht über die im vorhergehenden Kalenderjahr gemäß…
Die betreffenden Berichtspflichtigen werden über die vom Direktorium gemäß Absatz 1 getroffenen Entscheidungen informiert.
Das Direktorium sollte bei der Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten die Bedeutung der Befugnisübertragung und die Zahl der Adressaten berücksichtigen, an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.