Erwägungsgrund 15 32025D1244
Zur Schaffung der erforderlichen Flexibilität während der Verhandlungen im Vorfeld der nächsten Tagung der Generalversammlung der OIV, die am 20. Juni 2025 stattfinden soll, sollten diejenigen Mitgliedstaaten, die auch Mitglieder der OIV sind, dazu ermächtigt werden, technischen Änderungen an den OIV-Resolutionsentwürfen zuzustimmen, sofern deren Inhalt dadurch nicht wesentlich verändert wird —