Erwägungsgrund 11 32025D1244
Im OIV-Resolutionsentwurf OENO-TECHNO 14-540B werden spezifische önologische Verfahren für teilweise entalkoholisierte Weine festgelegt. Mit dem OIV-Resolutionsentwurf OENO-TECHNO 23-730 wird ein zulässiger Höchstwert für den Sorbinsäuregehalt in Wein festgelegt. Mit dem Resolutionsentwurf OENO-TECHNO 23-738 wird ein neues önologisches Verfahren für die Verwendung von Fumarsäure zur Bekämpfung der malolaktischen Gärung in Mosten eingeführt. Gemäß Artikel 80 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 90 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 werden diese Resolutionen im Fall ihrer Annahme Rechtswirkung entfalten.