Erwägungsgrund 9 32025D1244
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/934 sind die Reinheits- und Identitätskriterien für die bei önologischen Verfahren verwendeten Stoffe, soweit sie nicht von der Kommission festgelegt sind, die in Anhang I Teil A Tabelle 2 Spalte 4 der genannten Verordnung aufgeführten Kriterien, wo auf die OIV-Empfehlungen verwiesen wird.