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Gemäß der Anfrage der Europäischen Kommission im Rahmen ihrer Aufgaben nach der Verordnung (EU) 2024/2773 sollte das bei der EZB geführte Konto am 1. August 2025 bereitstehen. Daher sollte dieser Beschluss umgehend in Kraft treten und ab diesem Datum gelten.
Um die Angleichung an die Bestimmungen der Leitlinie (EU) 2023/2415 (EZB/2023/22) zu gewährleisten, sollte der vorliegende Beschluss am 20. November 2023 in…
Um die Angleichung an die Bestimmungen der Leitlinie (EU) 2022/2250 (EZB/2022/39) zu gewährleisten, sollte der vorliegende Beschluss unverzüglich in Kraft…
Aus Gründen der Rechtssicherheit und damit die Geschäftsbedingungen der Zentralbanken des Eurosystems als Betreiber von Zahlungssystemen bzw. als kontoführende…
Das entsprechende bei der EZB geführte Konto sollte auf der Grundlage der Vorschriften und Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen…
Dieser Beschluss sollte umgehend in Kraft treten, um eine wirksame Umsetzung der Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) zu gewährleisten —
Daher ist es erforderlich, entsprechende Anpassungen des Beschlusses (EU) 2022/911 (EZB/2022/22) umzusetzen, der ab dem 20. März 2023 gelten sollte. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.