Art. 13 32025D1896
Das Präventionsnetz und seine Untergruppen werden im Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen (im Folgenden Register der Expertengruppen ) registriert.
In Bezug auf die Zusammensetzung des Präventionsnetzes und seiner Untergruppen werden die folgenden Angaben im Register der Expertengruppen veröffentlicht:
die Bezeichnungen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten,
die Namen der ad personam ernannten Einzelpersonen,
die Namen der Mitgliederorganisationen; das vertretene Interesse wird offengelegt, indem es im Transparenzregister der Expertengruppen veröffentlicht wird,
die Namen anderer öffentlicher Stellen, die keine zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sind, einschließlich Behörden von Drittländern, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union und internationalen Organisationen,
die Namen der Beobachter.
Alle einschlägigen Unterlagen, darunter Tagesordnungen, Sitzungsprotokolle und Beiträge der Teilnehmenden, werden entweder im Register der Expertengruppen oder auf einer einschlägigen Website, die über einen Link im Register der Expertengruppen zu erreichen ist und diese Informationen enthält, veröffentlicht. Für den Zugang zur einschlägigen Website ist weder eine Anmeldung als Nutzer erforderlich, noch unterliegt der Zugang einer anderen Beschränkung. Insbesondere werden die Tagesordnung und sonstige relevante Hintergrunddokumente rechtzeitig vor der Sitzung und die Protokolle zeitnah im Anschluss an die Sitzung veröffentlicht. Ausnahmen von der Veröffentlichung sind nur möglich, wenn davon auszugehen ist, dass durch die Verbreitung eines Dokuments der Schutz öffentlicher oder privater Interessen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des RatesVerordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43 , ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2001/1049/oj ). beeinträchtigt würde.