Erwägungsgrund 5 32025D2024
Um die Kontinuität und das ordnungsgemäße Funktionieren des Gremiums zu gewährleisten, ist es angebracht, das Verfahren für die Ernennung und Entlassung des/der Vorsitzenden und des/der stellvertretenden Vorsitzenden festzulegen und die Regeln zu erlassen, nach denen der/die stellvertretende Vorsitzende die Rolle des/der Vorsitzenden übernimmt, wenn diese/-r abwesend oder verhindert ist.