Erwägungsgrund 9 32025D2066
Es ist zweckmäßig, in jedem der Gemeinsamen Organe den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme ihrer Geschäftsordnung festzulegen, da deren Beschlüsse für die Union verbindlich sein werden.
Es ist zweckmäßig, in jedem der Gemeinsamen Organe den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme ihrer Geschäftsordnung festzulegen, da deren Beschlüsse für die Union verbindlich sein werden.