Art. 1 32025D2127
Die folgenden Maßnahmen, die Deutschland unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) rechtswidrig durchgeführt hat, stellen staatliche Beihilfen dar:
die Bürgschaft für den Investitionskredit zugunsten der Abalon Hardwood Hessen GmbH, bei der sich die Höhe der Beihilfe auf 1380705 EUR (Gegenwartswert 2006) beläuft;
die Bürgschaft für den Betriebsmittelkredit zugunsten der Abalon Hardwood Hessen GmbH, bei der sich die Höhe der Beihilfe auf 129134 EUR (Gegenwartswert 2006) beläuft.
Die Bürgschaft für den Investitionskredit zugunsten der Abalon Hardwood Hessen GmbH ist bis zu einem Beihilfebetrag von 180000 EUR mit dem Binnenmarkt vereinbar, während der verbleibende Betrag von 1200705 EUR mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist. Die Bürgschaft für den Betriebsmittelkredit zugunsten der Abalon Hardwood Hessen GmbH, bei der sich die Höhe der Beihilfe auf 129134 EUR beläuft, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.