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Der Standpunkt der Union sollte auf der COP 6 sein, die Annahme von Beschlüssen zu unterstützen, die mit dem Besitzstand der Union im Einklang stehen und dadurch darauf ausgerichtet sind, die Lücke zwischen dem Unionsrecht und dem Abkommen zu verringern. Dies sollte die Unterstützung des Verbots von Dentalamalgam bei Beibehaltung der Ausnahme für Dentalamalgam, das für spezifische medizinische Erfordernisse notwendig ist, gemäß Artikel 10 Absatz 2a der Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates beinhalten. Die Union sollte auch Beschlüsse zum Verbot von Quecksilberprozessen, die bereits gemäß der Verordnung (EU) 2017/852 verboten sind, unterstützen. Solche Beschlüsse sollten diese Prozesse entweder ab bestimmten Daten auslaufen lassen oder strengere Anforderungen zur Regelung der Verwendung von Quecksilber in diesen Prozessen einführen —
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rahmen der fünften Tagung der COP des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber (im Folgenden „Übereinkommen“) zu…
Die Union sollte nur die Annahme eines Beschlusses auf der COP3 befürworten, der mit dem Besitzstand der Union im Einklang steht. Der vorgeschlagene Beschluss…
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber (im Folgenden…
Da die Union und ihre Mitgliedstaaten das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber von 2013 (im Folgenden „Übereinkommen“) ratifiziert haben, und da die…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rahmen der fünften Tagung der COP des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber zu vertreten ist, besteht in der…
Gemäß Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates musste die Kommission bewerten, ob es notwendig ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.