Erwägungsgrund 4 32025D2350
Am 13. Juni 2024 erließen das Europäische Parlament und der Rat auf der Grundlage der Artikel 16 und 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates, die harmonisierte Vorschriften festlegt, die weitgehend auf einer vollständigen Harmonisierung beruhen und das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von Systemen künstlicher Intelligenz in der Union regeln. Diese Vorschriften gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.