Erwägungsgrund 5 32025D2350
Das Rahmenübereinkommen ist in der Union ausschließlich durch die Verordnung (EU) 2024/1689 und gegebenenfalls durch anderen einschlägigen Besitzstand der Union umzusetzen.
Das Rahmenübereinkommen ist in der Union ausschließlich durch die Verordnung (EU) 2024/1689 und gegebenenfalls durch anderen einschlägigen Besitzstand der Union umzusetzen.