Erwägungsgrund 8 32025D2350
Die Union sollte sicherstellen, dass die Empfehlung mit dem Unionsrecht, insbesondere mit der Verordnung (EU) 2024/1689, vereinbar ist. In Bezug auf spezifische Empfehlungen, die die Entwicklung und Verwendung von KI-Systemen betreffen, die in der Union vollständig harmonisiert sind, sollte die Union bestrebt sein, zu gewährleisten, dass die Empfehlung mit der Verordnung (EU) 2024/1689und den Grundsätzen gemäß dem Rahmenübereinkommen im Einklang steht.