Beschluss (EU) 2025/2478 des Rates vom 21. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an Programmen der Union
Verhandlungen über das Abkommen wurden zur gleichen Zeit wie die Verhandlungen über die anderen Instrumente des Pakets aufgenommen und abgeschlossen. In Artikel 17 des Abkommens ist vorgesehen, dass sein Inkrafttreten an das Inkrafttreten der anderen Instrumente des Pakets geknüft ist.
Erwägungsgrund 5 32025D2478
Erwägungsgrund 5 32025D2478Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen