Erwägungsgrund 7 32025D2478
Das Abkommen sollte hinsichtlich der unter den AEUV fallenden Angelegenheiten vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet werden.
Das Abkommen sollte hinsichtlich der unter den AEUV fallenden Angelegenheiten vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet werden.