Erwägungsgrund 5 32025D2493
Am 11. April 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat auf der Grundlage von Artikel 83 Absatz 2 AEUV die Richtlinie (EU) 2024/1203 des Europäischen Parlaments und des Rates angenommen, die sich weitgehend mit dem Übereinkommen deckt.