Erwägungsgrund 21 32025D0369
Derzeit bestehen drei verschiedene Ausschüsse. Erstens wurde mit dem Beschluss C(2020) 5154 der Kommission der Lenkungsausschuss für Eventualverbindlichkeiten zur Koordinierung und Überwachung eines gemeinsamen Risikomanagementrahmens für Eventualverbindlichkeiten eingesetzt. Zweitens wird der Risikovorstand in seiner derzeitigen Form im Hinblick auf Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen vom Risiko- und Compliance-Ausschuss gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU, Euratom) 2023/2825 der Kommission unterstützt. Drittens überwacht innerhalb der Generaldirektion Haushalt ein interner Risikoausschuss die Funktionsweise der Vermögensverwaltung, wobei die Ergebnisse dem Vermögensverwaltungsrat übermittelt werden. Im Hinblick auf die Schaffung eines integrierten Risikomanagement- und Compliance-Rahmens sollte ein einziger Risiko- und Compliance-Ausschuss eingesetzt werden, an die Stelle der oben genannten Ausschüsse treten und den Risikovorstand bei allen Finanztransaktionen der Union unterstützen. Der Beschluss C(2020) 5154 der Kommission zur Einsetzung des Lenkungsausschusses für Eventualverbindlichkeiten sollte daher aufgehoben werden.