Erwägungsgrund 5 32025D0406
Um die Wirksamkeit der Aussetzung der restriktiven Maßnahmen zu gewährleisten, ist der Rat der Auffassung, dass sechs Organisationen von der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden, gestrichen werden sollten. Die Vermögenswerte einer dieser Organisationen sollten eingefroren bleiben.