Erwägungsgrund 9 32025D0406
Der Rat wird die Entwicklungen in Syrien aufmerksam verfolgen, insbesondere im Hinblick auf die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. Dezember 2024 geäußerten Bedenken, um zu prüfen, ob die Beibehaltung der Aussetzung der betreffenden restriktiven Maßnahmen und die Aufrechterhaltung der Ausnahmen von diesen Maßnahmen angemessen sind.