Erwägungsgrund 6 32025D0406
In diesem Zusammenhang hält es der Rat auch für angemessen, bestimmte Ausnahmen vom Verbot der Aufnahme von Bankbeziehungen zwischen syrischen Banken und Finanzinstituten im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzuführen.
In diesem Zusammenhang hält es der Rat auch für angemessen, bestimmte Ausnahmen vom Verbot der Aufnahme von Bankbeziehungen zwischen syrischen Banken und Finanzinstituten im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzuführen.