Erwägungsgrund 5 31995D0319
Die Entschließung des Rates vom 16. Juni 1994 über die Entwicklung der Zusammenarbeit der Verwaltungen bei der Anwendung und Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts im Rahmen des Binnenmarkts liefert einen Ansatz für die Zusammenarbeit einerseits zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und andererseits zwischen diesen und der Kommission. Diesem Ansatz liegen die Pflicht zur gegenseitigen Unterstützung und das Gebot der Transparenz sowie die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Vertraulichkeit zugrunde.