Art. 43 32025D0492
Aufhebung
Die Verordnung (Euratom) Nr. 302/2005 wird mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung aufgehoben.Die Anhänge III bis IX und die Anhänge XII bis XV werden jedoch mit Wirkung vom … [40 Monate nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Verordnung ] aufgehoben, und die Anhänge I, II und XI werden mit Wirkung vom … [6 Monate nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Verordnung ] aufgehoben.Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.