Art. 44 32025D0492
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Die Anhänge III bis X und die Anhänge XII bis XV gelten ab dem … [40 Monate nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Verordnung ], und die Anhänge I, II, XI und XVI, gelten ab dem … [6 Monate nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Verordnung ].