Erwägungsgrund 7 32025D0543
Daher sollten die geänderten Gebührensätze Italiens für 2024 als mit Artikel 25 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 konform angesehen werden —
Daher sollten die geänderten Gebührensätze Italiens für 2024 als mit Artikel 25 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 konform angesehen werden —