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Am 19. November 2024 teilte Italien der Kommission seine geänderten Gebührensätze für 2024 für den Streckenflug und den An- und Abflug mit, in denen die in Rede stehenden Anpassungen bei der Kostenrisikoteilung berichtigt wurden.
Die Kommission hat die von Italien für 2024 vorgelegten geänderten Gebührensätze hinsichtlich der Einhaltung der in Artikel 25 Absatz 2 der…
Gebührenzone Anpassungen bei der Kostenrisikoteilung, die sich aus dem Kalenderjahr 2022 ergeben und in die Gebührensätze für 2024 aufgenommen werden Daraus…
Nach der Überprüfung der Gebührensätze für Flugsicherungsgebühren nach Artikel 29 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 kam die Kommission in ihrem…
Italien wird aufgefordert, der Kommission für die in Artikel 1 genannten Gebührenzonen geänderte Gebührensätze für 2024 vorzulegen. Bei der Berechnung seiner…
Gebührenzone Geänderte Gebührensätze für das Jahr 2024 Italien — Streckengebührenzone 68,47 EUR Italien — An- und Abfluggebührenzone 1 191,63 EUR Italien — An-…
Die Kommission stellt fest, dass die von Italien in seine geänderten Gebührensätze für 2024 aufgenommenen Korrekturen nach Artikel 29 Absatz 4 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.