Erwägungsgrund 6 32020D1502
Die gemeinsame Handelspolitik der Union erfordert, dass die Kommission ihre Aufgaben im Rahmen des Kooperationsmechanismus wirksam und effizient erfüllt. Um dies zu gewährleisten, und unter Einhaltung der Standards für den Schutz personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725, ist es erforderlich, interne Vorschriften zu erlassen, nach denen die Kommission die Rechte der betroffenen Personen gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 beschränken kann.