Erwägungsgrund 10 32025D0840
Die Kommission sollte alle Antragsteller, die die Anerkennung eines Projekts als strategisches Projekt beantragen, über die Annahme dieses Beschlusses unterrichten. Insbesondere sollte die Kommission alle Antragsteller im Einklang mit dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und anderen sensiblen, vertraulichen und als Verschlusssache eingestuften Informationen gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) 2024/1252 über das Ergebnis ihrer Einschätzung und deren Begründung unterrichten.