Erwägungsgrund 8 32025D0840
Insbesondere hat die Kommission diese Anträge im Hinblick auf ihren Beitrag zur Sicherheit der Versorgung der Union mit strategischen Rohstoffen, auf technische Durchführbarkeit, nachhaltige Umsetzung und auf ihre grenzüberschreitenden Vorteile bewertet und die Projekte, die alle Kriterien des Artikels 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1252 erfüllen und daher als strategische Projekte gemäß der genannten Verordnung anerkannt werden sollten, im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.