Erwägungsgrund 9 32025D0840
Die Kommission hat dem Ausschuss ihre Einschätzung gemäß Artikel 7 Absatz 6 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1252 vorgelegt. Bei keinem der im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Projekte wurde von den Mitgliedstaaten, deren Hoheitsgebiet von den vorgeschlagenen Projekten betroffen ist, Einspruch gemäß Artikel 7 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2024/1252 erhoben.