Erwägungsgrund 3 32025D0853
Es ist angezeigt, den im Namen der Union auf der zweiten Tagung der Aufsichtsbehörde zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die von der Aufsichtsbehörde vorgeschlagene Überarbeitung der Musterregeln geeignet ist, den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union maßgeblich zu beeinflussen, und zwar der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Durchführungsverordnung (EU) 2019/773 der Kommission und des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1614 der Kommission. Darüber hinaus sind die von der Aufsichtsbehörde anzunehmenden Änderungen der Satzung und der Geschäftsordnung geeignet, die Beteiligung der Union an dem genannten Gremium maßgeblich zu beeinflussen.