Erwägungsgrund 6 32025D0853
Das Protokoll von Luxemburg muss sich auf ein klares Identifizierungs- und Kennzeichnungssystem für rollendes Eisenbahnmaterial stützen, das auf internationalen Normen beruht. Die Musterregeln schaffen einen Rahmen für die Zuweisung der URVIS-Kennung und ihre Anbringung an rollendem Eisenbahnmaterial. Vorgeschlagen werden geringfügige Aktualisierungen dieser Regeln, die im Interesse der Anwendung des Protokolls von Luxemburg liegen. Die Genehmigung der Musterregeln in der Fassung vom 13. November 2024 (Revision 2) für die Zwecke der Regelung des Internationalen Registers für Sicherungsrechte an rollendem Material sollte daher unterstützt werden —