Erwägungsgrund 5 32025D0853
Die Aufsichtsbehörde wird voraussichtlich ihre Geschäftsordnung ändern, um die Regeln für die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit zu präzisieren und neue Regeln für die Organisation dringender zusätzlicher Sitzungen einzuführen. Die Möglichkeit, Unterlagen für Dringlichkeitssitzungen erst drei Wochen vor Eröffnung der Sitzung vorzulegen, kann jedoch erhebliche Schwierigkeiten für das Verfahren zur Koordinierung der Standpunkte der Union mit sich bringen, und die Aufstellung einer Liste dringender Angelegenheiten könnte automatisch Angelegenheiten einen dringlichen Charakter verleihen, die in der Praxis nicht dringend sind. Die Änderungen der Geschäftsordnung der Aufsichtsbehörde sollten daher unterstützt werden, mit Ausnahme der Änderung der Fristen für die Vorlage der Sitzungsunterlagen und ohne Festlegung der als dringend eingestuften Angelegenheiten, damit gewährleistet ist, dass die Union die Standpunkte zu Angelegenheiten, die für die Union von Bedeutung sind, wirksam koordinieren kann.