Erwägungsgrund 3 32025D0915
Die Verhandlungen über ein Übereinkommen über den elektronischen Geschäftsverkehr wurden im Januar 2019 förmlich aufgenommen. Die Kommission führte diese Verhandlungen im Namen der Union und die teilnehmenden WTO-Mitglieder einigten sich am 26. Juli 2024 auf den Text des Übereinkommens über den elektronischen Geschäftsverkehr.