Erwägungsgrund 6 32025D0915
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der in Bezug auf die Aufnahme des Übereinkommens über den elektronischen Geschäftsverkehr in Anhang 4 des WTO-Übereinkommens im Namen der Union auf der diesbezüglichen Tagung des Allgemeinen Rates der WTO zu vertreten ist, da der Beschluss für die Union verbindlich sein wird.