Erwägungsgrund 4 32025D0915
Die an den Verhandlungen über das Übereinkommen über den elektronischen Geschäftsverkehr teilnehmenden WTO-Mitglieder beabsichtigen, beim Allgemeinen Rat der WTO formal zu beantragen, das Übereinkommen über den elektronischen Geschäftsverkehr im Einklang mit Artikel X Absatz 9 des WTO-Übereinkommens in Anhang 4 dieses Übereinkommens aufzunehmen. Die Union sollte sich an diesem Antrag als vorbereitenden Schritt für einen möglichen Beschluss des Allgemeinen Rates auf einer seiner nächsten Tagungen beteiligen