Beschluss (EU) 2025/915 des Rates vom 12. Mai 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union bei der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich der Aufnahme des Übereinkommens über den elektronischen Geschäftsverkehr in das Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation
Daher sollte der Standpunkt der Union darin bestehen, sich dem unter den WTO-Mitgliedern erzielten Konsens über die Aufnahme des Übereinkommens über den elektronischen Geschäftsverkehr in Anhang 4 des WTO-Übereinkommens anzuschließen —
Erwägungsgrund 8 32025D0915
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