Erwägungsgrund 6 32025D0954
Am 18. Februar 2025 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/378 angenommen. Mit diesem Beschluss hat der Rat für den Zeitraum vom 18. Februar 2025 bis 25. Januar 2030 zwei von der belgischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder des Ausschusses der Regionen und zwei von ihr vorgeschlagene Stellvertreter des Ausschusses der Regionen, zwei von der deutschen Regierung vorgeschlagene Stellvertreter, ein von der griechischen Regierung vorgeschlagenes Mitglied, ein von der spanischen Regierung vorgeschlagenes Mitglied und einen von ihr vorgeschlagenen Stellvertreter, zwei von der italienischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder, sechs von der rumänischen Regierung vorgeschlagene Mitglieder und sechs von ihr vorgeschlagene Stellvertreter sowie einen von der polnischen Regierung vorgeschlagenen Stellvertreter ernannt. Darüber hinaus hat der Rat mit dem Beschluss (EU) 2025/378 nach dem Ausscheiden eines mit dem Beschluss (EU) 2025/71 ernannten Mitglieds ein von der deutschen Regierung vorgeschlagenes Mitglied ernannt. Die Mitglieder und Stellvertreter, für die die entsprechenden Vorschläge für die Ernennung dem Rat nicht vor dem 7. Februar 2025 mitgeteilt wurden, konnten im Beschluss (EU) 2025/378 nicht berücksichtigt werden.