Erwägungsgrund 8 32025D0954
Herr Malte KRÜCKELS wurde mit dem Beschluss (EU) 2025/71 zum Mitglied des Ausschusses der Regionen für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 ernannt. Allerdings lief das Mandat, aufgrund dessen er vorgeschlagen wurde, am 14. Dezember 2024 aus. Nach dem Auslaufen dieses Mandats hat die deutsche Regierung vorgeschlagen, Herrn André KNAPP zum Mitglied des Ausschusses der Regionen zu ernennen. Daher sollte Herr André KNAPP zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt und die im Beschluss (EU) 2025/71 enthaltene Liste der deutschen Mitglieder entsprechend angepasst werden.