Erwägungsgrund 7 32025D0954
Bis zum 30. April 2025 wurden dem Rat weitere Listen übermittelt, und zwar eine Liste mit drei von der tschechischen Regierung vorgeschlagenen Stellvertretern des Ausschusses der Regionen und eine Liste mit einem von der deutschen Regierung vorgeschlagenen Mitglied und einem von ihr vorgeschlagenen Stellvertreter. Dieses Mitglied und diese Stellvertreter sollten für den Zeitraum vom 13. Mai 2025 bis zum 25. Januar 2030 ernannt werden.