Erwägungsgrund 10 32026D1067
Nach den Beratungen auf der MEPC 84 sollte die Union prüfen, ob ihr Standpunkt derselbe bleiben sollte, wie im Beschluss (EU) 2025/2093 festgelegt, der bis zum Ende der MEPC/ES.2 gilt, sofern er nicht geändert oder aufgehoben wird.