Erwägungsgrund 5 32026D1067
Aus dem Beschluss (EU) 2025/2093 geht hervor, dass die Union die Einführung des neuen Kapitels 5 der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens betreffend den Netto-Null-Rahmen der IMO gemäß der Anlage des IMO-Dokuments MEPC/ES.2/2 unterstützen sollte. In Erwartung weiterer Beratungen unter den Mitgliedern der IMO, in deren Rahmen die Änderungsentwürfe vor ihrer förmlichen Annahme weiterentwickelt werden könnten, soll mit diesem Beschluss der allgemeine Standpunkt der Union auf der MEPC 84 im Zusammenhang mit der Prüfung und Annahme von Änderungen der Anlage VI zum MARPOL-Übereinkommen in Bezug auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen (GHG) von Schiffen festgelegt werden. Dieser Beschluss ergänzt den Beschluss (EU) 2025/2093 durch Leitlinien für den Standpunkt der Union auf der MEPC 84 im Hinblick auf die laufenden Beratungen, bei denen die Änderungsentwürfe vor ihrer förmlichen Annahme weiterentwickelt werden können.